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Neuigkeiten

26.03.2024 Förderung der Kinderwunschtherapie durch Bund und Land
Im Informationsportal des Bundesfamilienministeriums finden sich die aktuellen Fördermöglichkeiten sowie die hierzu kooperierenden Bundesländer. Im Gegensatz zur GKV haben auch unverheiratete Paare einen Anspruch auf Kostenzuschüsse.
Je nach Bundesland ist für Verheiratete eine Förderung von 25 % des Eigenanteils für 3 IVF- bzw. ICSI-Zyklen möglich und für einen 4. Zyklus ein Zuschuss von bis zu 50 %.
Bei unverheirateten Paaren wird ein Zuschuss von bis zu 12,5 % für den 1. bis 3. IVF- bzw. ICSI-Zyklus gewährt, für den 4. Zyklus bis zu 25 %.
Quelle:
Informationsportal Kinderwunsch, BMFSFJ 2024

02.02.2024 Therapien und Kosten bei unerfülltem Kinderwunsch
Der NDR hat sich im Februar dieses Jahres ausführlich mit dem Thema der ungewollten Kinderlosigkeit beschäftigt. In seinem Ratgeber Gesundheit vom Februar dieses Jahres finden sich umfassende Informationen, auch zum Thema anfallende Kosten bei gesetzlich versicherten Patienten. Diese belaufen sich ca.
bei einem
->IUI-Zyklus auf 300,- bis 900,- EUR
->IVF-Zyklus 2000,- bis 3000,- EUR
->ICSI-Zyklus 4000,- EUR
Gesetzlich festgelegt ist eine Kostenbeteiligung von 50 % durch die GKV für
8 IUI-Zyklen ohne Stimulation
3 IUI-Zyklen mit Stimulation
3 IVF- oder ICSI-Zyklen
Verschiedene Krankenkassen übernehmen auch bis zu 100 % der anfallenden Kosten.
Quellen:
NDR Ratgeber Gesundheit vom 02.02.2024
Krankenkassen.de, Vergleich vom 18.03.2024

12.01 .2024 PID-Bericht des Deutsches Bundestages
Aktuell nachzulesen sind die Erfahrungen mit der Präimplantationsdiagnostik im 3. Bericht des deutschen Bundestages. Hier finden sich die durchgeführten Zyklen, die zugelassenen PID-Zentren und die abgelehnten Anträge in den Jahren 2019 bis 2022.
Die PID ist keine Krankenkassenleistung. Eine Kostenübernahme durch eine Privatversicherung wurde 2019 vom BGH abgelehnt.
Quellen:
Deutscher Bundestag, 3. Bericht zur PID vom 12.01.2024
Bundesgerichtshof AZ IV ZR 125/19

10.08.2023 Kosten einer Leihmutterschaft werden vom Finanzamt nicht anerkannt
Die Revision eines gleichgeschlechtlichen Ehepaares zur Anerkennung einer außergewöhnlichen Belastung durch die Kosten einer Leihmutterschaft wurde vom BFH zurückgewiesen. Der Grund der Kinderlosigkeit beruhe nicht auf einer Krankheit, sondern hat einen biologischen Ursprung.
Quelle:
Bundesfinanzhof, AZ 10.08.2023, VI R 29/21

04.05.2023 Förderung der Kinderwunschtherapie für queere Paare
Insgesamt 6 Bundesländer unterstützen Regenbogenfamilien in ihrem Kinderwunsch. 4 Bundesländer fördern die Kinderwunschtherapie bei gleichgeschlechtlichen weiblichen Paaren, wenn eine Fertilitätsstörung vorliegt. Zuschüsse gewähren Berlin, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen. Hessen geht noch darüber hinaus, in dem auch Paare gefördert werden, bei denen 1 Partner transgeschlechtlich ist. Bremen fördert Paare, bei denen 1 Partner weibliche Fortpflanzungsorgane haben muss.
Quellen:
LSVD, Artikel vom 04.05.2023
Der Spiegel, Artikel vom 29.12.2022

03.03.2022 KBV EBM-Anpassungen
Ab 01.04.2022 können die IVF, die ICSI und der Embryotransfer unabhängig von einer hormonellen Stimulation angesetzt werden.
Bei Gewinnung von Eizellen in einem vorherigen Zyklus ist jetzt möglich, den Befruchtungszyklus ohne hormonelle Stimulation über die GKV abzurechnen.
Der Bewertungsausschuss hat auch den Zyklusfall neu definiert, enthalten sind jetzt auch nicht endogen bzw. nicht hormonell gesteuerte Zyklen. Die Dauer eines Zyklusfalls beträgt 28 Tage.
Quelle: KBV, Praxisnachrichten vom 03.03.2022

08.02.2022 Fertilitätsprotektion vor keimzellschädigender Therapie
Der G-BA hat Februar 2022 die Richtlinien erneut geändert. Gesetzlich Versicherte haben nun Anspruch auf eine Kostenübernahme nicht nur zur Kryokonservierung, sondern auch zur künstlichen Befruchtung mittels ICSI. Der Anspruch auf die ICSI-Therapie ist dabei unabhängig vom Spermiogramm-Befund. Die Bundesärztekammer hat im März 2022 die Fortschreibung der Richtlinien zur Entnahme und Übertragung von Keimzellen im dt. Ärzteblatt veröffentlicht.
Quellen:
Bundesanzeiger (BAnz AT 08.02.2022 B3)
Dt. Ärzteblatt, Jg. 119, Heft 10 vom 11. März 2022

09.06.2021 Kryokonservierung im EBM ab 01.07.2021
Der Bewertungsausschuss hat im Juni 2021 die Abrechnungsziffern und die Regelungen zur Vergütung festgelegt. Somit sind ab 01.07.2021 sind die Leistungen für die Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen vor einer keimzellschädigenden Therapie im EBM geregelt.
Quelle:
GKV-Spitzenverband Bekanntmachung des Beschlusses vom 09.06.2021

19.02.2021 Anspruch auf Kryokonservierung zum Fertilitätserhalt
Der G-BA hat im Dezember 2020 den Anspruch von gesetzlich Versicherten auf Kryokonservierung zur Erhaltung der Fertilität beschlossen. Bei medizinischer Indikation (geplante Chemotherapie, Strahlentherapie, Keimdrüsenentfernung) haben die Patienten vor der Therapie Anspruch auf eine Kryokonservierung ihrer Keimzellen oder Keimzellgewebe incl. dazugehöriger medizinischer Maßnahmen. Den Anspruch haben Frauen bis zum Ende ihres 40. Lebensjahres, bei Männern bis zum Ende des 50. Lebensjahres.
Quelle:
Bundesanzeiger (BAnz AT 19.02.2021 B7)

24.06.2020 Kosten für Single-Frauen steuerlich absetzbar
Das Finanzgericht Münster stellt in seinem Urteil vom 24.06 2020 fest, dass die Absetzbarkeit der Kosten für die künstliche Befruchtung und der Samenspende nicht abhängig vom Familienstand sein darf. Die Kosten müssen als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden, da die Sterilität krankheitsbedingt sei.
Quelle:
FG Münster, Az.: 1 K 3722/18 E136

01.01.2020 Leistungen der PKV
Bei der PKV gilt das sogenannte Verursacherprinzip. Das bedeutet, dass beim Versicherten eine medizinische Indikation zur Fertilitätstherapie vorliegen muss. Ist im Versicherungsvertrag eine künstliche Befruchtung nicht ausgeschlossen, werden die Kosten der künstlichen Befruchtung komplett übernommen, unabhängig davon, ob die Kosten bei der Frau oder beim Mann entstehen. Die PKV richtet sich nicht nach den Richtlinien der GKV, sprich das Paar muss nicht verheiratet sein, eine Altersbeschränkung gibt es nicht, ebenso ist die Anzahl der Zyklen nicht limitiert. Solange Aussicht auf Erfolg besteht, d.h. eine Schwangerschaftserwartungschance von 15 % gegeben ist, ist die PKV leistungspflichtig. Behandlungen im Ausland werden unter der Bedingung übernommen, dass die erfolgten Leistungen in Deutschland rechtlich erlaubt sind.
Quelle:
PKV-Serviceportal, Januar 2020